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   LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2018 - L 10 SB 132/14   

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https://dejure.org/2018,86867
LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2018 - L 10 SB 132/14 (https://dejure.org/2018,86867)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07.06.2018 - L 10 SB 132/14 (https://dejure.org/2018,86867)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07. Juni 2018 - L 10 SB 132/14 (https://dejure.org/2018,86867)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.09.2003 - 1 BvR 809/03

    Vollständige Absetzung einer arbeitsgerichtlichen Entscheidung nach mehr als 5

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2018 - L 10 SB 132/14
    Die von dem Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 15. September 2003, Az.: 1 BvR 809/03) und dem Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichte des Bundes (Beschluss vom 27. April 1993, GemS-OGB 1/92, SozR 3-1750 § 551 Nr. 4) für die Absetzung einer Entscheidung gesetzte Höchstfrist von fünf Monaten seit dem Ende der maßgeblichen mündlichen Verhandlung ist damit nicht gewahrt, so dass die Entscheidung als nicht mit Gründen versehen anzusehen ist (BSG, Urteil vom 20. November 2003, Az.: B 13 RJ 41/03 R, BSGE 91, 283-287).
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2018 - L 10 SB 132/14
    Die von dem Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 15. September 2003, Az.: 1 BvR 809/03) und dem Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichte des Bundes (Beschluss vom 27. April 1993, GemS-OGB 1/92, SozR 3-1750 § 551 Nr. 4) für die Absetzung einer Entscheidung gesetzte Höchstfrist von fünf Monaten seit dem Ende der maßgeblichen mündlichen Verhandlung ist damit nicht gewahrt, so dass die Entscheidung als nicht mit Gründen versehen anzusehen ist (BSG, Urteil vom 20. November 2003, Az.: B 13 RJ 41/03 R, BSGE 91, 283-287).
  • BSG, 20.11.2003 - B 13 RJ 41/03 R

    Überschreiten der Fünf-Monats-Frist zur Urteilsabsetzung - fehlende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2018 - L 10 SB 132/14
    Die von dem Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 15. September 2003, Az.: 1 BvR 809/03) und dem Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichte des Bundes (Beschluss vom 27. April 1993, GemS-OGB 1/92, SozR 3-1750 § 551 Nr. 4) für die Absetzung einer Entscheidung gesetzte Höchstfrist von fünf Monaten seit dem Ende der maßgeblichen mündlichen Verhandlung ist damit nicht gewahrt, so dass die Entscheidung als nicht mit Gründen versehen anzusehen ist (BSG, Urteil vom 20. November 2003, Az.: B 13 RJ 41/03 R, BSGE 91, 283-287).
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